Sonstige Informationen

Markets in Financial Instruments Directive (MiFID)

Zum 3. Januar 2018 ist die europäische Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive, kurz: MiFID II) mit ihren Ausführungsbestimmungen und nationalen Umsetzungen in Kraft getreten.

Ziel von MiFID II ist unter anderem eine Verbesserung der Transparenz und des Anlegerschutzes an den Finanzmärkten. MiFID II hat insbesondere Auswirkungen auf die Vermögensverwaltung und das Beratungsgeschäft in Finanzinstrumenten.

Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema:

Beschwerdeverfahren für Kunden der NOBIS Asset Management S.A. (NOBIS)

Wir wollen unseren Kunden ein zuverlässiger sowie verantwortungsbewusster Geschäftspartner sein und die Zufriedenheit unserer Kunden steht für uns an erster Stelle. Sollte es dennoch Grund für eine Beschwerde geben, hat NOBIS ein Verfahren für die Bearbeitung Ihres Anliegens eingerichtet.

Bitte richten Sie Ihre Beschwerde schriftlich an:

NOBIS Asset Management S.A.
– Beschwerdemanagement –
3, Moartplaz
L- 6635 Wasserbillig

oder

info@nobis-am.com

Entweder Sie erhalten von uns innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang eine Eingangsbestätigung, der Sie den zuständigen Ansprechpartner sowie die voraussichtliche Bearbeitungsdauer für die Bearbeitung Ihrer Beschwerde entnehmen können oder wir unterbreiten Ihnen bereits eine Lösung. Findet die vorgeschlagene Lösung nicht Ihre Zustimmung oder erfolgt die Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zu Ihrer Zufriedenheit, so haben Sie die Möglichkeit, sich direkt an unseren Geschäftsleiter Herrn Eckhard Lang zu wenden oder ein Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Beschwerden bei der luxemburgischen Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) einzuleiten.

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der CSSF unter folgendem Link:

http://www.cssf.lu/de/kundenbeschwerden/

 

ESG-Positionierung der NOBIS hinsichtlich Nachhaltigkeit bei Investitionsentscheidungen

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